Immobilien-Teilverkauf nicht ohne Risiken

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin informiert zum Immobilien-Teilverkauf und zeigt auf, wo die Risiken stecken.

Vielleicht haben auch Sie schon einmal von der Leibrente oder dem Immobilien-Teilverkauf  gehört? Derzeit werben einige Firmen vermehrt um die Gunst älterer Immobilieneigentümer:innen, welchen die finanziellen Mittel für ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu fehlen scheinen. Eine Möglichkeit, mithilfe des Eigenheims oder der eigenen Wohnung die eigene Liquidität zu erhöhen, bieten sogenannte Leibrenten bzw. Immobilienleibrenten, und der Immobilien-Teilverkauf an.

Der Unterschied zwischen Leibrente und Teilverkauf bei Immobilien besteht darin, dass bei einem Verkauf gegen Leibrenten die Immobilie, also beispielsweise ein Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, nicht weitervererbt werden kann. Dies deshalb, da der Käufer nach dem Tod des Verkäufers alleiniger Eigentümer der Immobilie wird. Der Käufer ist allerdings für die Instandhaltung der Immobilie zuständig. Beim Immobilien-Teilverkauf schließt der Verkauf eine Vererbung nicht aus und die Erben erhalten regulär den Anteil der Immobilie. Beim Teilverkauf ist der Eigentümer jedoch auch weiterhin für den Werterhalt der Immobilie selbst verantwortlich.

Mit dem Immobilien-Teilverkauf können Eigentümer:innen ihr Eigenheim versilbern, ohne es ganz aus der Hand geben zu müssen. Klingt verlockend? Allerdings lassen sich Interessenten mit einem solchen Geschäft auf viele, teilweise schwer erkennbare Nachteile und Unsicherheiten ein, wie die BaFin nun informiert. Lesen Sie weiter: Teilverkauf Ihrer Immobilie – wo stecken die Risiken?

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