Fördermittel vom Land Brandenburg für Wohneigentum

Ab sofort gewährt das Land Brandenburg für die Bereiche Mietwohnungsbau und selbstgenutztes Wohneigentum zusätzliche Fördermittel.

Das Ziel ist klar, bis 2045 muss die Klimaneutralität her. Aus Sicht des Staatssekretärs Rainer Genilke, ist ein wichtiger Baustein für diesen ambitionierten Weg dorthin: klimafreundliches & bezahlbares Bauen & Sanieren. Dies soll nun mit der Ergänzung der Förderrichtlinien erfüllt sein.

Für den Mietwohnungsbau gebe es einen Klimazuschuss von 300 EUR pro Quadratmeter, im Wohneigentum gebe es einen Zuschuss in der Höhe von 30.000 EUR. Darüber hinaus soll jedes Projekt mit einem zusätzlichen Darlehen mit bis zu 150.000 EUR unterstützt werden. Für die Wärme- und Energiewende setzt das Land Brandenburg somit ein deutliches Signal.

Vorgabe der neuen Förderrichtlinie ist die Verwaltungsvereinbarung „Klimagerechter Sozialer Wohnungsbau 2022“ des Bundes. Bei neu geschaffenem Wohnraum muss mindestens der Effizienzhausstandard 55 und bei Modernisierung von Wohnraum mindestens Effizienzhausstandard 85 erreicht werden. Dies hat aber höhere finanzielle Aufwendungen für die Realisierung der Bauprojekte zur Folge. Die Mietwohnungsbau- und Wohneigentumsförderrichtlinie bildet hierzu eine kompensierende Klimakomponente.

Die angepassten Richtlinien MietwohnungsbauförderR und WohneigentumsförderR sind im Amtsblatt für Brandenburg vom 19. Oktober 2022, Nr. 41, Seite 834 veröffentlicht. Anträge auf Förderung können ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Die Kundenberater der ILB informieren zu allen Details unter Telefonnummer: 0331-660-1322. Weitere Informationen finden sie auch unter www.ilb.de/klimabaustein.

Quelle:  Das Hauseigentum, Nr. 12/2022, Grundeigentum-Verlag GmbH, Potsdamer Str. 143, 10783 Berlin, Telefon: 030-414769-0. Alle Angaben ohne Gewähr – Irrtum vorbehalten.

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