Marktwert ermitteln

Für den Eigentümer einer Immobilie ist es eine der wichtigsten Fragen:

Was ist meine Immobilie wert?


In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, den aktuellen Wert der eigenen Immobilie auf Basis einer persönlichen Immobilienwertermittlung zu erfahren. Besonders wenn über Verkauf oder Schenkung nachgedacht werden soll, machen Immobilieneigentümer und Immobilieneigentümerinnen regelmäßig Gebrauch von der Wertermittlung.

Wichtig: In die Bewertung sollten auch wichtige energetische Kriterien einfließen: Verfügt ein Einfamilienhaus über eine zeitgerechte Wärmedämmung, ist eine Wärmepumpe zur Beheizung, ggf. auch eine Photovoltaikanlage für die Stromerzeugung vorhanden oder sinnvoll nachzurüsten. Mit welchem Einsatz kann bei Bestandsbauten ggf. auf erneuerbare Energien umgerüstet bzw. nachgerüstet werden, falls noch nicht erfolgt?

Die Wertermittlung selbst ist ein Vorgang zur Ermittlung eines verlässlichen Markt-, Verkehrs- oder Beleihungswertes von Immobilienobjekten bzw. von Grundstücken und Gebäuden. Um den Immobilienwert sach- und fachgerecht ermitteln zu können, stehen drei normierte Verfahren zur Verfügung:

• Das Vergleichswertverfahren: Was kosten vergleichbare Grundstücke?

• Das Sachwertverfahren: Was kosten Grundstück und Gebäudesubstanz?

• Das Ertragswertverfahren: Welcher Barwert ergibt sich aufgrund Miete, Laufzeit und Zinssatz?

Die Anwendung eines oder mehrerer Verfahren, ist in Anbetracht der Art des Bewertungsobjekts, der regionalen Marktregeln und der Datengrundlage zu wählen. Der Verkehrswert ist dann aus dem Ergebnis des oder der herangezogenen Verfahren zu ermitteln.

Der Bodenwert ist der Wert des Grundstücks unter Berücksichtigung der Lage, der Nutzbarkeit und der Beschaffenheit. Er ist ohne Berücksichtigung der baulichen Anlagen im Vergleichswertverfahren auf der Grundlage von Bodenrichtwerten oder Vergleichspreisen zu ermitteln und bildet die Basis für das Sach- und das Ertragswertverfahren.

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Was bedeutet Verkehrswert?

Der Verkehrswert wird im Baugesetzbuch nach § 194 BauGB wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Vorsorge und Rente mit Immobilien - Verkehrswert ermitteln